Zivilrecht

Zivilrecht und öffentliches Recht sind vielfältig verbunden:

  • Grundrechte wirken in Verträge zwischen Privaten hinein,
  • die öffentliche Hand ist zumindest an den Gleichheitssatz, häufig aber auch an Teilhaberechte gebunden, wenn sie Güter zur Verfügung stellt (Beispiel: Verpachtung eines Gemeindegrundstücks),
  • und die grundsätzliche Entscheidung über eine Subvention ist ein Verwaltungsakt, die Auszahlung hingegen meist zivilrechtlich gestaltet (Darlehensvertrag u. a.).

Mag also das Geschäft mit der öffentlichen Hand als solches privatrechtlich ausgestaltet sein: das „ob“ und „mit wem“ ist oft eine öffentlich-rechtliche Entscheidung. Hier ist die Verwaltung an die Grundrechte und die Gesetze gebunden.

Auch das Staatshaftungsrecht ist ein „Zwitter“: Der Staatshaftungsprozess wird in den meisten Konstellationen (Amtshaftung, enteignungsgleicher Eingriff u. a.) vor den Zivilgerichten geführt und der Anspruchsaufbau ist zivilrechtlich. Zentral ist jedoch meist die Frage nach der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts oder der Pflichtverletzung eines Beamten. Diese Frage ist öffentlich-rechtlicher Natur. Ohne Kenntnis des öffentlichen Rechts ist ein Staatshaftungsprozess also kaum zu führen.

Ich berate und vertrete Sie an den Schnittstellen zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht. Zudem berate ich Sie zivilrechtlich an der Peripherie zu meinen Schwerpunkten und gestalte beispielsweise Entsorgungsverträge und umweltschutzmotivierte Compliance-Klauseln oder vertrete Sie bei Leistungsstörungen in Verträgen zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen – auch vor Gericht.