Denkmalschutzrecht

Der Schutz von (Natur- und Bau-)Denkmalen ist Aufgabe der landesrechtlichen Denkmalschutzgesetze.

Das Denkmalschutzrecht beschränkt die Baufreiheit der Eigentümer von Denkmälern sowie von Bauherren mit Projekten in der Nachbarschaft von Denkmälern. Veränderungen an einem Denkmal sind nur eingeschränkt möglich und benachbarte Vorhaben dürfen das Denkmal nicht wesentlich beeinträchtigen.

Über die Frage, wo die Grenzen einer unzulässigen Veränderung oder Beeinträchtigung liegen, entsteht regelmäßig Streit mit den Denkmalschutzbehörden.

Wie hoch oder wie nah darf ein benachbartes Bauprojekt sein? Was ist die besondere Qualität des Denkmals (Denkmalkategorie), und ist das Denkmal gerade in dieser Qualität beeinträchtigt?

Auch Bußgeldtatbestände schützen Denkmale. Zugleich werden Erhaltungsmaßnahmen gefördert und schwerwiegende Eigentumsbeschränkungen entschädigt.

Ich unterstütze Sie in denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, gegen denkmalschutzrechtliche Anordnungen und Bußgeldbescheide, gegen denkmalbeeinträchtigende Maßnahmen Dritter und bei der Geltendmachung von Ausgleichszahlungen.