Wasserrecht

Das Wasserrecht regelt die Bewirtschaftung und den Schutz der Gewässer: vom Anlagenbau in oder an Gewässern (etwa Steganlagen), Einleitung von Abwässern, Wasserentnahme (Brunnenbau), Grundwasserschutz (Wasserschutzgebiete, Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Anschluss- und Benutzungszwängen, Wasser- und Abwassergebühren bis zum Hochwasserschutz.

Das Wasserrecht ist in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Vieles davon geht auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie zurück, die auf die Qualität der europäischen Oberflächengewässer und Grundwasservorkommen zielt. „Grundgesetz“ des deutschen Wasserrechts ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das von der Einleitung, Entnahme, dem Anlagenbau, der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten bis zum Meeresschutz verschiedenste Themen abdeckt, die ihrerseits in zahlreichen Verordnungen (etwa Abwasserverordnung, Oberflächengewässerverordnung, Grundwasserverordnung, Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) konkretisiert werden.

In einem weiteren Sinne umfasst das Wasserrecht zudem das Wasserwegerecht, also Fragen der Schiffbarkeit und des Unterhalts von Wasserstraßen (insbesondere: Bundeswasserstraßengesetz).

Wasserrechtliche Fragen können sich bei der Genehmigung von Anlagen in Wasserschutzgebieten, von Steganlagen, von BImSchG-Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, beim Brunnenbau und in vielen anderen Konstellationen stellen. Der hohe rechtliche Stellenwert des Gewässerschutzes spiegelt sich regelmäßig in weiten Ermessensspielräumen der Verwaltung wieder. Gebundene Ansprüche sind im Wasserrecht selten. Umso mehr fordert die Begleitung wasserrechtlicher Verfahren Fingerspitzengefühl und Erfahrung.