Binnenschifffahrtsrecht

Das Binnenschifffahrtsrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es umfasst Verkehrsregelungen (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung), Regelungen zur Unterhaltung der Wasserstraßen und darin gelegener Anlagen (Bundeswasserstraßengesetz und Landeswasserstraßengesetze), Regelungen zur Zulassung und Sicherheit von Binnenschiffen (Binnenschiffsuntersuchungsordnung), zur Befähigung von Schiffsführern (Binnenschifferpatentverordnung), zahlreiche Bußgeldregelungen (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen), die Beförderung von Gefahrgütern (Gefahrgutbeförderungsgesetz) und anderes mehr.

Binnengewässer sind meist eng und viel genutzt. Ausflugsschifffahrt, ÖPNV, Güterverkehr und „Freizeitkapitäne“ treffen aufeinander. Sie alle sind auf die Ressource Binnenschifffahrtsstraße sowie die zugehörige Infrastruktur wie Anleger und Schleusen angewiesen. Hier stellen sich regelmäßig Fragen der Verteilungsgerechtigkeit und Teilhabe. Jedwede aus dem Binnenschifffahrtsrecht herrührende Einschränkung der gewerblichen Schifffahrt bedeutet zugleich einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art 12 GG. Für derartige Einschränkungen gelten hohe Rechtfertigungshürden.

Weitere Streitigkeiten betreffen die Schiffssicherheit, die Qualifikation von Schiffsführern oder auch die Abgrenzung von Schiffen zu baulichen Anlagen. Angesichts der zunehmenden Zahl an Hausbooten steigt auch die Zahl bauordnungsrechtlicher Verfügungen, die die „Beseitigung“ von Hausbooten anordnen.

Das Binnenschifffahrtsrecht und angrenzende Fragen wie die Genehmigung von Anlegern sind ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Bundesweit habe ich erfolgreich Verfahren gegen das BMVI und die nachgeordnete Schifffahrtsverwaltung geführt und erfolgreich Hausbootbesitzer gegen die Baubehörden vertreten.