Europarecht

Das deutsche Verwaltungsrecht ist mehr und mehr das Ergebnis europäischer Richtlinien. Zudem sehen sich die Bürger der Mitgliedstaaten direkt geltenden europäischen Verordnungen gegebenüber. In manchen Bereichen bleiben für den deutschen Gesetzgeber nur noch Feinheiten zu regeln. Schätzungen besagen, dass etwa das in Deutschland geltende Umweltrecht zu gut 80 Prozent europäischen Ursprungs ist. Auch in anderen Bereichen schreitet die Harmonisierung voran.

Und auch soweit das Verwaltungsrecht nicht auf europäischen Vorgaben beruht, gilt zumindest: Deutsches Recht darf nicht gegen vorrangiges Europarecht verstoßen. Nicht selten setzt ein deutsches Verwaltungsgericht ein Verfahren aus, um deutsche Normen dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorzulegen.

Und schließlich können sich aus dem vorrangigen Europarecht entscheidende Auslegungshinweise für das nationale Recht ergeben.

Der Verwaltungsrechtler „denkt“ das Europarecht darum immer „mit“.