Immissionsschutzrecht

Das Immissionsschutzrecht steht im Zentrum des Umweltrechts. Vorderste Ziele sind die Luftreinhaltung und der Lärmschutz, zudem schützt es Medien wie Boden und Wasser.

„Grundgesetz“ des Immissionsschutzes ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), auf das sich ihrerseits zahlreiche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften stützen, die detaillierte Vorgaben zu Genehmigungsverfahren, Grenzwerten aller Art sowie Technik- und Überwachungsstandards enthalten.

Dazu zählen etwa die Vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) mit einer Liste der Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, sowie die 9. BImSchV, die Details zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren enthält.

Unter anderem mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) existieren umfangreiche untergesetzliche Regelwerke, die im deutschen Umweltschutz eine überragende Rolle spielen. Mit den landesrechtlichen Geruchsimmissions-Richtlinien gewinnt auch der Schutz vor Geruchsbelästigungen an Bedeutung.

Ich verfüge über langjährige Erfahrung bei der immissionsschutzrechtlichen Beratung und Vertretung von Anlagen verschiedenster Art – von der Windenergieanlage über den Recyclingbetrieb bis hin zur Papierfabrik. Gleiches gilt für den Nachbarrechtsschutz gegen immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Anlagen.