Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist teils schwer durchschaubar. Ein öffentlich-rechtlicher Sachverhalt kann einer Vielzahl von Regelungen unterfallen: Europarecht, Verfassungsrecht, Gesetzesrecht, Verordnungsrecht, Satzungsrecht und Verwaltungsvorschriften. Neben materielle Vorgaben zur Lösung von Rechtsfragen tritt eine Vielzahl von Zuständigkeits- und Verfahrensordnungen.

Für den Verwaltungsrechtler ist es unerlässlich, das Allgemeine hinter dem Dschungel, das Verwaltungsrecht „als solches“, zu beherrschen. Denn auf die Grundsätze läuft es – auch in exotischen Konstellationen – im Ergebnis oft hinaus.

Als Anwalt bin ich seit über einem Jahrzehnt auf das öffentliche Recht spezialisiert. Gern ordne ich die Dinge für Sie und führe durchs Verfahren – ob beratend oder vor Behörden und Gericht.